Spiel und Spaß im Hoppolino:

Spielregeln:

1. Kinder haben ausschließlich in Begleitung eines Elternteils, eines Erziehungsberechtigten oder eines Aufsichtsberechtigten (das ist eine vom Erziehungsberechtigten ermächtigte, erwachsene Begleitperson) Zutritt ins Hoppolino.

2. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind angehalten, die in die Räumlichkeiten des Hoppolino geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden werden.

3. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen im Hoppolino gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Leitung oder seitens des von dieser entsprechend bevollmächtigten Person des Hoppolinos verwiesen werden. Dabei haben das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson das Hoppolino zu verlassen.

4. Die Eltern/Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal steht als Aufsichtspersonal an einzelnen Stationen zur Verfügung, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.

5. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen des Fun Parks ist untersagt. Außerhalb der Kleinkinderspielanlage haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Bei der Benutzung sämtlicher Module des Hoppolinos sind die Füße mit Socken oder Strümpfen zu bekleiden.

6. Das unterschiedliche Alter der Kinder erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Besonders die größeren Kinder haben sich deshalb so zu verhalten, dass die kleineren durch sie keinen Schaden erleiden und ungestört spielen können.

7. Bei der Benutzung des Spielplatzes und beim Aufenthalt auf diesem sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden.

8. Den Anweisungen des Hoppolino-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

9. Auf dem Kinderspielplatz ist insbesondere Folgendes untersagt:
a. den Spielplatz außer mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen und Rollstühlen zu befahren,
b. Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen (ausgenommen Blindenhunde)
c. außer auf besonders ausgewiesenen Bereichen des Hoppolinos Ballspiele aller Art durchzuführen
d. die Mitnahme von eigenem Spielzeug in die Spielanlage, vor allem harte, lose oder spitze Gegenstände. Das gilt auch für Erwachsene
e. Feuer oder Kerzen anzuzünden sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche pyrotechnische Dinge abzubrennen,
f. in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen,
g. das Mitbringen von Speisen und Getränken (mit Ausnahme von Säuglingsnahrung).
h. der Verzehr von Speisen oder Getränken außerhalb des Gastronomie-Bereichs,
i. sich im Spielplatzbereich in betrunkenem oder sonst Anstoß erregendem Zustand aufzuhalten.


Da in der Halle keine Strassenschuhe erlaubt sind, für Kinder am Besten Antirutschsocken oder Hausschuhe mitnehmen !