Spiel und Spaß im Hoppolino:
Spielregeln:
1. Kinder haben ausschließlich in
Begleitung eines Elternteils, eines Erziehungsberechtigten oder eines
Aufsichtsberechtigten (das ist eine vom Erziehungsberechtigten ermächtigte,
erwachsene Begleitperson) Zutritt ins Hoppolino.
2. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind angehalten, die in die
Räumlichkeiten
des Hoppolino geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass
Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden
werden.
3. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen im Hoppolino gilt
der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen
grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung
des Eintrittsgeldes von der Leitung oder seitens des von dieser entsprechend
bevollmächtigten Person des Hoppolinos verwiesen werden. Dabei
haben das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson das
Hoppolino zu verlassen.
4. Die Eltern/Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich.
Das beschäftigte Personal steht als Aufsichtspersonal an einzelnen Stationen
zur Verfügung, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet
wird.
5. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen
Teilen des Fun Parks ist untersagt. Außerhalb der Kleinkinderspielanlage
haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Bei der Benutzung
sämtlicher Module des Hoppolinos sind die Füße mit Socken oder
Strümpfen zu bekleiden.
6. Das unterschiedliche Alter der Kinder erfordert gegenseitige Rücksichtnahme.
Besonders die größeren Kinder haben sich deshalb so zu verhalten,
dass die kleineren durch sie keinen Schaden erleiden und ungestört spielen
können.
7. Bei der Benutzung des Spielplatzes und beim Aufenthalt auf diesem
sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden.
8. Den Anweisungen des Hoppolino-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
9. Auf dem Kinderspielplatz ist insbesondere Folgendes untersagt:
a. den Spielplatz außer mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen und Rollstühlen
zu befahren,
b. Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen (ausgenommen Blindenhunde)
c. außer auf besonders ausgewiesenen Bereichen des Hoppolinos Ballspiele
aller Art durchzuführen
d. die Mitnahme von eigenem Spielzeug in die Spielanlage, vor allem
harte, lose oder spitze Gegenstände. Das gilt auch für Erwachsene
e. Feuer oder Kerzen anzuzünden sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche
pyrotechnische Dinge abzubrennen,
f. in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen
oder Instrumente zu spielen,
g. das Mitbringen von Speisen und Getränken (mit Ausnahme von Säuglingsnahrung).
h. der Verzehr von Speisen oder Getränken außerhalb des
Gastronomie-Bereichs,
i. sich im Spielplatzbereich in betrunkenem oder sonst Anstoß erregendem
Zustand aufzuhalten.